Gut zu wissen: Fachprüfungen vs. Leistungsnachweise

Wann immer an der Uni eine Leistung von den Studenten gefordert wird, muss natürlich auch irgendwo festgelegt werden, welche Bedingungen gestellt werden dürfen oder müssen.

Im folgenden beschreibe ich die Unterschiede zwischen Fachprüfungen und Leistungsnachweisen, wie sie für mich gelten (also Kerninformatik, DPO 2001, Fachbereich Informatik, Uni Dortmund) – diese Regeln werden von jedem Fachbereich an jeder Uni selber festgelegt.

Weil der Text recht lang ist, geht es erst nach einem Klick auf „Weiterlesen“ weiter. 😉 Fangen wir mal mit der Fachprüfung (FP) an:
Diese finden entweder schriftlich (30 bis 180 Minuten Dauer) oder mündlich (15 bis 45 Minuten Dauer) statt. Weitere Bedingungen dürfen für FPs nicht gestellt werden – so Sachen wie Anwesenheitspflicht, oder Mindestpunktzahlen in den Übungen sind nicht zulässig. Das heißt für mich als Studenten, dass ich an einer FP auf jeden Fall teilnehmen darf, ohne auch nur einmal die Vorlesung besucht zu haben.
Eine FP gilt als bestanden, wenn man mindestens die Note 4.0 (ausreichend) erreicht hat. Die Note 5.0 (mangelhaft) bedeutet so viel wie „nicht bestanden“.
Allerdings haben FPs einen anderen, sehr großen „Nachteil“: Man darf an ihnen nur dreimal teilnehmen. Wenn man die Prüfung nach dem dritten Mal nicht bestanden hat, hat man ein Problem:
Handelte es sich bei der Prüfung um eine mündliche Prüfung, so wird man sofort „von der Uni geworfen“ – also exmatrikuliert.
War dir Prüfung schriftlich, bekommt man noch eine letzte Chance: Man wird zu einer mündlichen Nachprüfung eingeladen (man darf sich den Termin nicht frei aussuchen!), und hat in dieser die Chance, seine Note für die FP auf 4.0 zu verbessern – wenn man diese Chance verhaut, bleibt die Note halt auf 5.0 – mit allen Konsequenzen.
Im Fall eines endgültigen „nicht bestanden“ ist dann auch noch §11.2, Satz 2 meiner DPO zu beachten:

Fehlversuche im selben Fach an anderen Hochschulen sind anzurechnen.

Da dieser Satz auch in den DPOs anderer Hochschulen stehen wird, heißt das für mich: Habe ich einmal ein Fach vergeigt, habe ich dieses Fach automatisch auch an jeder anderen deutschen Hochschule vergeigt.

Diese „Gemeinheit“ kennt der Leistungsnachweis (LN) oder auch einfach nur Schein nicht:
Man kann sich an diesem so oft versuchen, wie man möchte. Man merkt dies schon am Namen: Während die FP halt eine Prüfung ist, handelt es sich beim LN nur um einen Nachweis über eine Leistung.
Für diesen sind auch keine so genauen Bedingungen über die Art des Nachweises festgelegt – so kann für einen LN die erfolgreiche Teilnahme an mehreren schriftlichen Klausuren während des Semesters (diese Klausuren werden dann gerne mit dem etwas doppeldeutigen Begriff „Scheinprüfungen“ bezeichnet), eine gewisse mündliche Beteiligung während der Übungen oder aber auch der erfolgreiche Abschluss vorher definierter Projekte gefordert werden. Oder es findet halt genau wie bei den FPs eine einzige Klausur am Ende des Semesters statt, welche man bestehen muss. Dass diese Bedingungen zu Beginn der Vorlesung veröffentlicht werden müssen, versteht sich von selbst.
Leistungsnachweise sind bei uns am Fachbereich übrigens immer unbenotet – entweder man hat bestanden, oder man hat nicht bestanden.
Allerdings kann man sich bei den LNs auch sehr leicht vertun: Trotz der Tatsache, dass man sich an diesen so oft versuchen kann, wie man möchte, kann dieser Schein dennoch eine Voraussetzung für das Vordiplom oder gar für die Diplomprüfung sein. Und mit diesen möchte man vielleicht nicht so herumtrödeln…
Übrigens kann es einem bei den Scheinen durchaus mal passieren, dass der Lehrstuhl diese nicht direkt an das ZfS schickt – in diesem Fall muss man seinen Schein dann auch mal direkt als bedrucktes DIN A4-Blatt beim Lehrstuhl abholen und selber zum ZfS bringen…

Wie gesagt, dies sind die Regeln, die momentan für mich gelten. Und sie sind natürlich ohne Gewähr. Die digitale Version meiner Prüfungsordnung findet sich hier – ist aber im üblichen, schwer verständlichen „Gesetzes-Deutsch“ geschrieben.

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